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植物防疫所

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Häufig gestellte Fragen und Kontaktinformationen

Q1
Wie wird die Ausfuhruntersuchung durchgeführt?
Q2
Wo kann ich die Ausfuhruntersuchung durchführen lassen?
Q3
Wird die Ausfuhruntersuchung an der gesamten Pflanzenmenge durchgeführt?
Q4
Wie lange dauert die Ausfuhruntersuchung?
Q5
Kostet die Ausfuhruntersuchung etwas?
Q6
Was passiert, wenn ich versuche, Pflanzen ohne eine Ausfuhruntersuchung zu verschicken?
Q7
Was passiert, wenn ich versuche, Pflanzen ohne eine Ausfuhruntersuchung zu verschicken?
Q8 Wie kann ich Blumen oder Früchte mit auf meine Auslandsreise nehmen?
Q9 Lassen sich Pflanzen per Postversand oder internationalem Paketzustelldienst ins Ausland verschicken?
Q10 Wie kann ich Sämlinge oder Saatgut an Bekannte im Ausland verschicken?
Q11
Wie wird die Untersuchung der Anbaufläche durchgeführt?
Q12 Welche Pflanzenarten benötigen eine Untersuchung der Anbaufläche?
Q13 Ist eine Untersuchung erforderlich, wenn ich konservierte Blumen ins Ausland mitnehme?
Q14 Ist die Ausfuhr japanischer Weißkiefer-Bonsais möglich?
Q15 Ist bei der Ausfuhr von Kakteen oder Orchideensamen eine Untersuchung erforderlich?
Q16 Ist bei der Ausfuhr von Seetang eine Untersuchung erforderlich?
Q17 Gibt es bei der Ausfuhr von Pflanzen ins Ausland noch andere Einschränkungen o. ä. als solche, die die Pflanzengesundheit betreffen?
 
 
Q1 Wie wird die Ausfuhruntersuchung durchgeführt?
A Bei der Ausfuhr von Pflanzen müssen die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes eingehalten werden. Es wird geprüft, ob die zur Ausfuhr vorgesehene(n) Pflanze(n) im Partnerland einem Einfuhrverbot unterliegen, ob dortige Anforderungen an eine besondere Untersuchung bestehen, und ob – im Fall von Ländern, bei denen für die Mitnahme der Pflanzen eine Erlaubnis erforderlich ist – die entsprechende Einfuhrgenehmigung vorliegt. Je nach den pflanzengesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes führen wir verschiedene Untersuchungen durch, um zu überprüfen, ob bei den Pflanzen ein Befall mit Quarantäneschädlingen und/oder Parasiten vorliegt. Bei Pflanzen, die einer Untersuchung der Anbaufläche bzw. besonderen gesundheitlichen Bestimmungen unterliegen, kann die Untersuchung ggfs. einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene bzw. für die Untersuchung vorgesehene Pflanzenquarantänestation (Kontrollstelle für Pflanzengesundheit).
 
 
Q2 Wo kann ich die Ausfuhruntersuchung durchführen lassen?
A Ausfuhruntersuchungen können vor oder am Tag der Ausfuhr an allen Pflanzenquarantänestationen des Landes durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin für die Ausfuhruntersuchung bei der entsprechenden Pflanzenquarantänestation.
Je nach den pflanzengesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes (z.B. bei Einfuhrverboten oder der Notwendigkeit besonderer Ausfuhruntersuchungen wie Untersuchungen der Anbaufläche oder bei einem versäumten vorhergehenden Einholen der erforderlichen Einfuhrgenehmigung usw.) können unter Umständen keine Anträge für Ausfuhruntersuchungen angenommen werden. Erfragen Sie bitte im Voraus die gesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes bei einer Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Partnerlandes oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft.
Webseite des Außenministeriums: https://www.mofa.go.jp/about/emb_cons/protocol/index.html
Pflanzenquarantänestation (Kontrollstelle für Pflanzengesundheit):
https://www.maff.go.jp/pps/j/introduction/german_exp.html#chart
 
 
Q3 Wird die Ausfuhruntersuchung an der gesamten Pflanzenmenge durchgeführt?
A Die Ausfuhruntersuchung erfolgt, indem zunächst die gesamte Fracht geprüft und anschließend je nach Art bzw. Menge der Pflanze(n) eine feste Anzahl aus ihr entnommen wird.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Packung/Verpackung zum Zweck der Untersuchung unter Umständen aufgerissen werden kann und Pflanzen, bei denen der Verdacht auf einen Befall mit Quarantäneschädlingen besteht, ggfs. zu Schaden kommen können (z.B. durch das Zerteilen von Obst).
 
 
Q4 Wie lange dauert die Ausfuhruntersuchung?
A Wenn das Partnerland keine besonderen Anforderungen wie beispielsweise eine Untersuchung der Anbaufläche oder eine Untersuchung innerhalb geschlossener Räumlichkeiten fordert, dauert es vom Ausfüllen des Antragsformulars über die Ausfuhruntersuchung bis zur anschließenden Zeugnisausstellung ca. 30 - 60 Minuten. Bei im Voraus vereinbarten Terminen bzw. Antragsreservierungen dauert der Prozess – sofern keine Probleme vorliegen – lediglich 15 Minuten. Wir empfehlen Ihnen daher eine Terminvereinbarung.
 
 
Q5 Kostet die Ausfuhruntersuchung etwas?
A In Japan ist sie kostenlos.
 
 
Q6 Was passiert, wenn ich versuche, Pflanzen ohne eine Ausfuhruntersuchung zu verschicken?
A Wenn Sie eine Ausfuhr von Pflanzen ohne eine vorherige Untersuchung vornehmen, werden den Gesetzen des Partnerlandes entsprechende Maßnahmen ergriffen, falls ein dortiges Einfuhrverbot vorliegt oder die Anforderungen zur Einfuhr nicht erfüllt werden. Darüber hinaus sieht das japanische Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zur Pflanzenquarantäne) vor, dass eine Ausfuhr in ein Partnerland, welches eine Ausfuhruntersuchung verlangt, nur dann möglich ist, wenn ebendiese Untersuchung bestanden wurde. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft nach der Notwendigkeit einer Ausfuhrquarantäneuntersuchung.
 
 
Q7 Was muss ich tun, um eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten?
A Das diesbezügliche Verfahren wird nicht in den Pflanzenquarantänestationen durchgeführt. Sie erhalten die Einfuhrgenehmigung von der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes, z.B. über den/Ihren Importeur.
 
 
Q8 Wie kann ich Blumen oder Früchte mit auf meine Auslandsreise nehmen?
A Zwar dürfen einige solcher Produkte nach erfolgreicher Ausfuhruntersuchung mitgenommen werden; allerdings gibt es auch solche, die im Partnerland einem Einfuhrverbot unterliegen oder die im Voraus eine Genehmigung (Einfuhrgenehmigung) o. ä. benötigen. In Bezug auf die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft diesbezüglich zu erkundigen.
Darüber hinaus finden Sie die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen auch unter dem Link „Praktische Informationen für Reisende“.
 
 
Q9 Lassen sich Pflanzen per Postversand oder internationalem Paketzustelldienst ins Ausland verschicken?
A Einige Länder schränken die Einfuhr je nach Transportmethode ein, weshalb ein Versand per Post oder Paketzustelldienst unter Umständen nicht möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei einer Quarantänestation nach möglichen Einschränkungen im Partnerland. Falls eine Ausfuhruntersuchung erforderlich sein sollte, lassen Sie diese bitte in einer Pflanzenquarantänestation durchführen. Da einige internationale Zustelldienste offenbar keine Pflanzenarten annehmen, für die eine Untersuchung notwendig ist, erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte im Voraus bei dem entsprechenden Zustelldienst.
 
 
Q10 Wie kann ich Sämlinge oder Saatgut an Bekannte im Ausland verschicken?
A Je nach Partnerland oder Pflanzenart kann es sein, dass ein Einfuhrverbot vorliegt oder im Voraus die Genehmigung des Partnerlandes (Einfuhrgenehmigung) oder die Untersuchung am Anbauort erforderlich ist. Da zahlreiche Länder die Einfuhr von Erde verbieten, ist es zudem schwierig, mit Erdresten versehene Sämlinge zu verschicken. Erkundigen Sie sich in Bezug auf die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen bitte im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft.
Darüber hinaus finden Sie die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen auch unter dem Link „Praktische Informationen für Reisende“ oder unter „Detaillierte Informationen zu den Einfuhrbestimmungen“. Außerdem existieren Ausfuhrbeschränkungen für eingetragene Sorten, die dem Saatgutschutzgesetz unterliegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und Fischereiwesen. 
http://www.hinshu2.maff.go.jp/en/en_top.html


 
Q11 Wie wird die Untersuchung der Anbaufläche durchgeführt?
A Der Pflanzenschutzbeauftragte führt zu einem angemessenen Zeitpunkt an der entsprechenden Anbaufläche eine Untersuchung auf eventuelle Quarantäneschädlinge durch. Methode, Häufigkeit und Zeitpunkt der Untersuchung der Anbaufläche können sich je nach Zielland, der zur Ausfuhr bestimmten Pflanze(n) sowie u. a. nach der Art der Quarantäneschädlinge unterscheiden. Bitte koordinieren Sie den Untersuchungszeitpunkt der Anbaufläche im Voraus mit der dafür zuständigen Pflanzenquarantänestation.
 
 
Q12 Welche Pflanzenarten benötigen eine Untersuchung der Anbaufläche?
A Beispiele hierfür sind für Indien bestimmte Ölrübsen-Kreuzblütler, für die EU bestimmte japanische Weißkiefer-Bonsais, für Australien bestimmte frische Birnen und für Amerika oder Neuseeland bestimmte Satsuma-Früchte.  Da in den letzten Jahren immer mehr Länder eine Untersuchung der Anbaufläche in Bezug auf Samen und Setzlinge fordern, erkundigen Sie sich hierzu bitte im Voraus bei einer Pflanzenquarantänestation.


 
Q13 Ist eine Untersuchung erforderlich, wenn ich konservierte Blumen ins Ausland mitnehme?
A Es gibt sowohl Länder, die hierfür eine Ausfuhruntersuchung fordern, als auch solche, in denen eine Mitnahme ohne vorherige Untersuchung möglich ist. Da konservierte Blumen zudem hochgradig verarbeitet sind, unterliegen Sie in einigen Ländern keiner pflanzengesundheitlichen Kontrolle. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft diesbezüglich zu erkundigen.
 
 
Q14 Ist die Ausfuhr japanischer Weißkiefer-Bonsais möglich?
A Es gibt Länder, in die eine Ausfuhr nach erfolgreicher Ausfuhruntersuchung möglich ist und solche, in denen ein diesbezügliches Ausfuhrverbot herrscht. Da eine Ausfuhr von Erde zudem in zahlreichen Ländern untersagt ist, erstreckt sich dieses Verbot gleichermaßen auf in Erde gepflanzte Bonsais. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft diesbezüglich zu erkundigen.



 
Q15 Ist bei der Ausfuhr von Kakteen oder Orchideensamen eine Untersuchung erforderlich?
A Da dies vom jeweiligen Zielland abhängt, erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Partnerlandes oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft.
Kakteen und Orchideen usw. unterliegen darüber hinaus Einfuhrbeschränkungen auf Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie. https://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/CITES/about_cites.html
 
 
Q16 Ist bei der Ausfuhr von Seetang eine Untersuchung erforderlich?
A In einigen Ländern bedarf Seetang einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle. Erkundigen Sie sich hierzu bitte im Voraus bei einer Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Partnerlandes oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft.



Q17 Gibt es bei der Ausfuhr von Pflanzen ins Ausland noch andere Einschränkungen o. ä. als solche, die die Pflanzengesundheit betreffen?
A Unter anderem existieren die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen: 
- Im Zusammenhang mit neuen Pflanzenarten und Zuchtrechten: Für eingetragene Sorten, die dem Saatgutschutzgesetz unterliegen, existieren Ausfuhrbeschränkungen.
http://www.hinshu2.maff.go.jp/en/en_top.html
- Im Zusammenhang mit dem Unfall des TEPCO-Kraftwerks in Fukushima: In einigen Ländern gelten Einschränkungen in Bezug auf radioaktive Substanzen.
https://www.maff.go.jp/e/export/reference.html
- Im Zusammenhang mit CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen): Durch das Abkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzabkommen) unterliegen einige Pflanzen gewissen Handelsbeschränkungen.
https://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/CITES/about_cites.html