Häufig gestellte Fragen und Kontaktinformationen
Q2 | : | Wo kann ich die Ausfuhruntersuchung durchführen lassen? |
A | : | Ausfuhruntersuchungen können vor oder am Tag der Ausfuhr an allen Pflanzenquarantänestationen des Landes durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin für die Ausfuhruntersuchung bei der entsprechenden Pflanzenquarantänestation. Je nach den pflanzengesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes (z.B. bei Einfuhrverboten oder der Notwendigkeit besonderer Ausfuhruntersuchungen wie Untersuchungen der Anbaufläche oder bei einem versäumten vorhergehenden Einholen der erforderlichen Einfuhrgenehmigung usw.) können unter Umständen keine Anträge für Ausfuhruntersuchungen angenommen werden. Erfragen Sie bitte im Voraus die gesundheitlichen Bestimmungen des Partnerlandes bei einer Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Partnerlandes oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft. Webseite des Außenministeriums: https://www.mofa.go.jp/about/emb_cons/protocol/index.html Pflanzenquarantänestation (Kontrollstelle für Pflanzengesundheit): https://www.maff.go.jp/pps/j/introduction/german_exp.html#chart |
Q5 | : | Kostet die Ausfuhruntersuchung etwas? |
A | : | In Japan ist sie kostenlos. |
Q10 | : | Wie kann ich Sämlinge oder Saatgut an Bekannte im Ausland verschicken? |
A | : | Je nach Partnerland oder Pflanzenart kann es sein, dass ein Einfuhrverbot vorliegt oder im Voraus die Genehmigung des Partnerlandes (Einfuhrgenehmigung) oder die Untersuchung am Anbauort erforderlich ist. Da zahlreiche Länder die Einfuhr von Erde verbieten, ist es zudem schwierig, mit Erdresten versehene Sämlinge zu verschicken. Erkundigen Sie sich in Bezug auf die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen bitte im Voraus bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit Ihres Partnerlandes oder bei der in Japan ansässigen Botschaft. Darüber hinaus finden Sie die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen auch unter dem Link „Praktische Informationen für Reisende“ oder unter „Detaillierte Informationen zu den Einfuhrbestimmungen“. Außerdem existieren Ausfuhrbeschränkungen für eingetragene Sorten, die dem Saatgutschutzgesetz unterliegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und Fischereiwesen. http://www.hinshu2.maff.go.jp/en/en_top.html |
Q15 | : | Ist bei der Ausfuhr von Kakteen oder Orchideensamen eine Untersuchung erforderlich? |
A | : | Da dies vom jeweiligen Zielland abhängt, erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer nächstgelegenen Pflanzenquarantänestation bzw. der Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Partnerlandes oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft. Kakteen und Orchideen usw. unterliegen darüber hinaus Einfuhrbeschränkungen auf Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie. https://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/CITES/about_cites.html |
Q17 | : | Gibt es bei der Ausfuhr von Pflanzen ins Ausland noch andere Einschränkungen o. ä. als solche, die die Pflanzengesundheit betreffen? |
A | : | Unter anderem existieren die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen: - Im Zusammenhang mit neuen Pflanzenarten und Zuchtrechten: Für eingetragene Sorten, die dem Saatgutschutzgesetz unterliegen, existieren Ausfuhrbeschränkungen. →http://www.hinshu2.maff.go.jp/en/en_top.html - Im Zusammenhang mit dem Unfall des TEPCO-Kraftwerks in Fukushima: In einigen Ländern gelten Einschränkungen in Bezug auf radioaktive Substanzen. →https://www.maff.go.jp/e/export/reference.html - Im Zusammenhang mit CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen): Durch das Abkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzabkommen) unterliegen einige Pflanzen gewissen Handelsbeschränkungen. →https://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/CITES/about_cites.html |