Zum Pflanzengesundheitssystem beim Transport von Pflanzen aus Japan in Drittländer
Die Pflanzenquarantänestation führt Ausfuhrkontrollen gemäß den erforderlichen Pflanzengesundheitsbedingungen der Partnerländer durch, um dem Eindringen bzw. der Verbreitung von Agrarschädlingen vorzubeugen.
Zu den erforderlichen Pflanzengesundheitsbedingungen der Ausfuhrländer
Je nach Ausfuhrpartnerland und Pflanzenart besteht entweder ein Einfuhrverbot oder die Notwendigkeit einer Ausfuhrkontrolle.
Zur Antragsstellung einer pflanzengesundheitlichen Ausfuhrkontrolle in Japan
Es müssen u. a. ein Antrag auf die Ausfuhrkontrolle und die Pflanzeninspektion sowie ein Pflanzengesundheitszertifikat ausgestellt werden.
Sowohl die Ausfuhruntersuchung der Pflanzen als auch der Erhalt des Pflanzengesundheitszeugnisses sind gebührenfrei.
Flughäfen, die über einen Schalter für Ausfuhrquarantäneuntersuchungen verfügen
An den unten genannten Schaltern für Ausfuhrquarantäneuntersuchungen lassen sich Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Pflanzen durchführen.
Flughafen Shin-Chitose Internationales Passagierterminal, 3. Stock
Flughafen Haneda Passagierterminal 3, 3. Stock, nahe Check-in-Schalter „L“
Flughafen Narita Nordflügel, 4. Stock, Terminal 1 / Gruppenschalter Nr. 32, 3. Stock, Terminal 2
Flughafen Chubu Passagierterminal 1 (3. Stock), in der Nähe des Check-in-Schalters der Fluggesellschaft A.
Flughafen Kansai Nähe Nordausgang von Terminal 1, 4. Stock
Flughafen Fukuoka Internationales Terminal, 3. Stock, Südflügel, gegenüber Check-in-Schalter „M“
Gesundheitliche Bestimmungen des Ziellandes
Der nachfolgende Abschnitt beschreibt die vom Zielland oder der Zielregion geforderten gesundheitlichen Bestimmungen für die Ausfuhr von repräsentativen Pflanzen (Obst, Gemüse usw.) als Fracht oder Postsendung sowie die Mitnahme ebendieser als persönlich mitgeführte Gegenstände im Handgepäck.
Tabelle zu den Ausfuhrbestimmungen (Fracht) (English)
Tabelle zu den Ausfuhrbestimmungen (Postsendung) (English)
Tabelle zu den Ausfuhrbestimmungen (Handgepäck) (English)
Wichtiger Hinweis!
Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen sicherzustellen, kann es trotzdem vorkommen, dass die gesundheitlichen Vorschriften der verschiedenen Länder sich ändern oder vom hier beschriebenen Inhalt abweichen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die aktuellsten Annahmebedingungen des Einfuhrlandes bei der Landwirtschafts- oder Pflanzenschutzbehörde durch relevante Parteien wie beispielsweise den lokalen Empfänger überprüfen zu lassen oder sich bei der in Japan ansässigen Botschaft des entsprechenden Landes diesbezüglich zu erkundigen. Darüber hinaus unterliegen die hier bereitgestellten gesundheitlichen Bestimmungen den Anforderungen zur Pflanzengesundheit der jeweiligen Länder, weshalb eine hierzulande mögliche Einfuhr aufgrund der Gesetze und Vorschriften der jeweils anderen Länder – wie z.B. dem Washingtoner Artenschutzabkommen – auf dortiger Seite gewissen Einschränkungen unterliegen können.
Zu den gesundheitlichen Bestimmungen der jeweiligen Zielländer oder -regionen in Bezug auf Waren, die nicht in den oben genannten Tabellen aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an eine Pflanzenquarantänestation bzw. an die Kontrollstelle für Pflanzengesundheit des Ziellandes/der Zielregion oder kontaktieren Sie die in Japan ansässige Botschaft.
Musterformular für den Antrag auf Ausfuhrkontrolle
Für die Durchführung einer Exportinspektion müssen Sie einen Antrag auf Exportinspektion stellen . Bitte füllen Sie das Antragsformular für die Exportinspektion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in Englisch aus, weil das Pflanzengesundheitszertifikat in Englisch ausgestellt wird. Sie können das Antragsformular hier herunterladen (Dateiformat: Microsoft Word, Dateigröße: 96 kB ). Ein Beispiel für ein ausgefülltes Antragsformular finden Sie hier.
Name des Frachtschiffs/Frachtflugzeugs | Tragen Sie bitte den Namen bzw. das Kennzeichen des Schiffs oder Flugzeugs ein, mit dem die für die Ausfuhr vorgesehene(n) Pflanze(n) transportiert werden sollen. Falls der Name bzw. das Kennzeichen des Schiffs oder Flugzeugs noch nicht feststeht oder die Pflanze(n) auf dem Postweg bzw. im (Hand-)Gepäck transportiert werden, tragen Sie bitte die entsprechende Versandmethode ein (Verschiffung: „SHIP CARGO“, Luftpost: „AIR CARGO“, (Hand-)Gepäck: „BAGGAGE“, Postversand: „MAIL“ usw.) |
Kennzeichen und Nummer | Tragen Sie bitte die Beschriftung/Nummerierung o. ä. ein, die sich an der Verpackung der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) befindet (sofern diese in das Zertifikat mit aufgenommen wird). Enthält die Verpackung kein Differenzierungsmerkmal, tragen Sie bitte „NONE“ ein. |
Geplantes Verladedatum | Tragen Sie bitte das voraussichtliche Datum der Verladung in das Flugzeug/Schiff ein. Im Fall von Postversand brauchen Sie an dieser Stelle nichts einzutragen. |
Name des Verladehafens | Tragen Sie bitte den Namen des Flughafens oder Hafens ein, an dem die Verladung durchgeführt wird. Im Fall von Postversand brauchen Sie an dieser Stelle nichts einzutragen. |
Name des Entladehafens | Tragen Sie bitte den Namen des Flughafens/Hafens des Ziellandes ein. Im Fall von Postversand brauchen Sie an dieser Stelle nichts einzutragen. |
Importland | Tragen Sie bitte den Namen des Ausfuhrpartnerlandes ein. |
Name und Anschrift des/der Exporteurs/-in | Tragen Sie bitte den vollständigen Namen und die Adresse der Person ein, die den Versender der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) darstellt. |
Name und Anschrift des/der Konsignatars/-in | Tragen Sie bitte den vollständigen Namen und die Adresse der Person ein, die den Empfänger der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) darstellt. |
Importgenehmigungsnummer des Importlandes | Tragen Sie bitte die Nummer der Einfuhrgenehmigung ein, die von der Regierung des Ausfuhrziellandes erstellt worden ist. Ist keine Einfuhrgenehmigung nötig, brauchen Sie an dieser Stelle nichts einzutragen. |
Pflanzenart/Bezeichnung des pflanzlichen Produkts | Tragen Sie bitte die Art (englische Bezeichnung) der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) ein. Falls erforderlich, geben Sie bitte auch die Sorte(n), Marke(n) und LOT-Nummer(n) an. |
Wissenschaftlicher Name | Tragen Sie bitte die wissenschaftliche Bezeichnung der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) ein. |
Anzahl der Packstücke | Tragen Sie bitte die Anzahl und Maßeinheit der Packstücke (Kisten, Säcke o. ä.) der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) ein. |
Menge | Tragen Sie bitte die Anzahl und Maßeinheit der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) (Gewicht, Menge o. ä.) ein. Im Fall von Samen, geben Sie zusätzlich zur Anzahl an Körnern bzw. dem Volumen bitte auch das Gewicht an. |
Anbaugebiet | Tragen Sie bitte den Anbauort der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) ein. Falls dieser nicht in Japan liegt, tragen Sie bitte das entsprechende Erzeugerland ein. |
Anmerkungen | Falls aufgrund der Bestimmungen des Einfuhrlandes eine Desinfektion o. ä. der für die Ausfuhr vorgesehenen Pflanze(n) durchgeführt wurde oder sonstige Angaben im Zusammenhang mit einer erfolgten Ausfuhrkontrolle o. ä. hinzugefügt werden müssen, tragen Sie diese Informationen bitte ein. |
Häufig gestellte Fragen und Kontaktinformationen
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